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   OLG München, 28.12.1976 - 11 W 1611/76   

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OLG München, 28.12.1976 - 11 W 1611/76 (https://dejure.org/1976,10688)
OLG München, Entscheidung vom 28.12.1976 - 11 W 1611/76 (https://dejure.org/1976,10688)
OLG München, Entscheidung vom 28. Dezember 1976 - 11 W 1611/76 (https://dejure.org/1976,10688)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 502
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Es soll verhindert werden, daß solche nur Nebenfolgen der Sacherledigung betreffende Verfahren neue Streitigkeiten über die Festsetzung der Kosten nach sich ziehen (vgl. OLG München, MDR 1977, 502 [OLG München 28.12.1976 - 11 W 1611/76]).
  • OLG Rostock, 20.04.2016 - 20 Ws 80/16

    Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren gegen den Ansatz der vom Verurteilten an die

    Ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse ist von Gesetzes wegen ausgeschlossen, was mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. OLG München, MDR 1977, 502, Rdz 8 in juris; BGH NJW 1993, 2542, Rdz. 17 in juris).
  • OLG Hamm, 04.09.2000 - 2 Ws 189/00

    Beschwerde gegen den Kostenansatz, Kosten des im Strafvollstreckungsverfahrens

    Eine Kostenerstattung des Beschwerdeführers findet nicht statt, da die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift des § 5 Abs. 6 S.2 GKG diese ausschließt, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden ( vgl. Hartmann, Kostengesetze, 29. Auflage, § 5 GKG, Rdnr. 48; OLG München, MDR 1977, S. 502 m.w.N.).
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung hat der Senat keinen Zweifel (ebenso OLG Düsseldorf aaO; OLG München MDR 1977, 502).
  • LSG Bayern, 09.08.2016 - L 15 SF 160/16

    Keine PKH für das Verfahren einer Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß GKG

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung hat der Senat keinen Zweifel (ebenso OLG Düsseldorf aaO; OLG München MDR 1977, 502).".
  • LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16

    Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung hat der Senat keinen Zweifel (ebenso OLG Düsseldorf a. a. O.; OLG München MDR 1977, 502).".
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2007 - 5 OA 109/07

    Gebührenbefreiung und Ausschluss der Kostenerstattung bei einer

    Der Ausspruch zu den außergerichtlichen Kosten der Beklagten folgt aus § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG, welcher trotz der Unstatthaftigkeit der Streitwertbeschwerde Anwendung findet (a. A.: Hartmann, a. a. O.; nicht eindeutig: OLG Koblenz, Beschl. v. 10.02.2004 - 5 W 108/04 -, a. a. O.), weil dem Gesichtspunkt Vorrang einzuräumen ist, dass mit dem Ausschluss der Kostenerstattung vermieden werden soll, dass aus Verfahren, die nur Nebenfolgen des Rechtsstreits in der Hauptsache betreffen, weitere Streitigkeiten unter den Prozessparteien entstehen (vgl.: BGH, Beschl. v. 17.06.1993 - V ZB 31/92 -, NJW 1993, 2541 [2542]; OLG München, Beschl. v. 28.12.1976 - 11 W 1611/76 -, Juris, Rdnrn. 6 ff. des Langtextes:).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2012 - 2 Ws 228/12

    Beschwerde, Kostenansatz, PKH, analoge Bewilligung

    An der Verfassungsmäßigkeit dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung hegt der Senat im Anschluss an das Oberlandesgericht München (MDR 1977, 502) keinen Zweifel.
  • VGH Bayern, 09.06.2010 - 14 C 10.897

    Beschwerdewert (200 Euro) nicht erreicht

    Denn diese Verfahren könnten, sofern sich ein Beteiligter durch Anwälte vertreten lässt, immer neue Verfahren zur Festsetzung der Kosten eines vorangegangenen Kostenfestsetzungsverfahrens nach sich ziehen (vgl. OLG München vom 28.12.1976 MDR 1977, 502).
  • OVG Hamburg, 05.11.2010 - 3 So 151/10

    Kosten in Verfahren der Streitwertbeschwerde

    Mit dem Ausschluss der Kostenerstattung sollen weitere Verfahren, die nur Nebenfolgen des Rechtsstreits in der Hauptsache betreffen, vermieden werden (vgl. BGH, Beschl. v. 17.6.1993, NJW 1993, 2541, 2542; OLG München, Beschl. v. 28.12.1976, MDR 1977, 502).
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